Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Besteuerung beschränkt steuerpflichtiger Arbeitnehmer und Gleichmaß der Besteuerung
Das Jahressteuergesetz 2009 v. hat wesentliche Bereiche der beschränkten Steuerpflicht (§§ 49 ff. EStG) mit Wirkung ab geändert. Für Arbeitnehmer bleiben zwar die territorialen Anknüpfungspunkte für inländische Einkünfte im Steuerzugriff (§ 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG) und die grundsätzliche Abgeltungswirkung des Lohnsteuerabzugs im Besteuerungsverfahren (§ 50 Abs. 2 Satz 1 EStG) erhalten. Allerdings werden die Veranlagungsmöglichkeiten ausgedehnt und die Steuerermittlung im Veranlagungsfall zugunsten ausländischer Arbeitnehmer geändert (§ 50 Abs. 1 Satz 2–5, Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 und Satz 7 EStG). Insbesondere die Gewährung des vollen Grundfreibetrags bei nur zeitweise im Inland ausgeübten Tätigkeiten im Veranlagungsfall und die nur zeitanteilige Gewähr im Abzugsfall begünstigen vorwiegend EU-/EWR-Bürger.
Die Neuregelung führt zu einer gleichheitsrechtlich fragwürdigen, überdifferenzierten Besteuerung im Inland beschränkt steuerpflichtiger ausländischer Arbeitnehmer und nähert die einzelnen unterschiedlichen Steuerpflichtarten mehr als erforderlich aneinander an. Die Autoren stellen beispielhaft die unterschiedlichen Steuerbelastungen vor, geben Gestaltungshinweise und analysieren die Vereinba...