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StuB 13/2009 S. 514

Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung

Der Deutsche Bundestag hat am 19.6.2009 das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) verabschiedet.

Die Finanzmarktkrise hat gezeigt, dass in vielen Unternehmen in der Vergangenheit zu wenige Anreize für eine nachhaltige Unternehmensentwicklung gesetzt wurden. Indem häufig variable Vergütungsbestandteile vereinbart wurden, die an Gewinn- bzw. Börsenkursentwicklung der Unternehmen gekoppelt waren, wurde das Top-Management angeregt, das Tagesgeschäft eher an kurzfristig ausgerichteten Interessen von Anteilseignern an der Steigerung des Börsenwertes („shareholder value”) auszurichten und nicht langfristig am Wohl des Unternehmens. Das neue Gesetz soll dieser Fehlentwicklung entgegenwirken und über eine stärkere Reglementierung der Vergütungsvereinbarungen von Vorständen künf...

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