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StuB 13/2009 S. 507

Bilanzberichtigung bei Veräußerung von Milchlieferrechten

Sind Milchlieferrechte ohne gewinnmindernde Berücksichtigung eines entsprechenden Buchwerts veräußert und die entsprechenden ESt-Bescheide bestandskräftig geworden, sind gem. nrkr. Urteil des Schleswig-Holsteinischen NWB TAAAC-82607 (BFH-Az.: IV R 32/08, EFG 2008 S. 1689) lediglich die noch vorhandenen Milchlieferrechte vom Grund und Boden abzuspalten und mit dem verbleibenden Buchwert in der ersten „offenen” Schlussbilanz anzusetzen. Eine gewinnmindernde Änderung des Bilanzansatzes „Grund und Boden” kommt nicht in Betracht (gegen , EFG 2007 S. 1315 = Kurzinfo StuB 2008 S. 35; Bezug: § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG 2001).

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