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StuB 13/2009 S. 507

Bilanzberichtigung nach Wahlrechtsausübung gem. § 20 Abs. 2 UmwStG

(1) Beim veräußerungsgleichen Anteilstausch gem. §§ 20, 21 UmwStG ist gem. rkr. NWB MAAAD-09488 (EFG 2009 S. 448) der „Teilwert” als ausgeübtes Bewertungswahlrecht für den Veräußerungspreis einbringungsgeborener Anteile maßgeblich, wenn dieser Begriff ausdrücklich im Bilanzbericht der aufnehmenden Gesellschaft zur Erläuterung des aktivierten Werts der neuen Beteiligung verwendet wird. Dies gilt selbst dann, wenn der entsprechende Bilanzansatz erheblich unter dem tatsächlichen Teilwert bleibt. Das Wahlrecht ist in diesen Fällen nicht zu Gunsten eines Zwischenwerts ausgeübt worden. (2) Eine eindeutig erheblich fehlerhafte, weil zu niedrige Schätzung des Teilwerts der aktivierten Anteile kann dann durch Bilanzberichtigung nach § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG korrigiert werden. Es liegt keine unzu...BStBl 2008 II S. 536

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