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StuB Nr. 13 vom Seite 492

Zurechnung von Vermögensgegenständen anhand des wirtschaftlichen Eigentums gem. § 246 Abs. 1 HGB n. F. (BilMoG)

StB Niels-Frithjof Henckel und WP Thomas Krenzer, beide Frankfurt/M. und WP Thomas Krenzer, Frankfurt/M.

Das BilMoG hat die legislativen Hürden überwunden . Schon seit Veröffentlichung des ersten Entwurfs werden einzelne Aspekte dieses Gesetzes intensiv diskutiert . Dieser Beitrag befasst sich mit § 246 Abs. 1 Satz 2 HGB, der die Zurechnung von Vermögensgegenständen normiert. Diese neue Vorschrift stand bisher nicht im Fokus der Diskussion, da sie scheinbar unspektakulär ist . Aktuell ist dieses Thema in jedem Fall, schließlich wird derzeit der Rechnungslegungsstandard IDW ERS HFA 13 im Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) diskutiert .

Kernaussagen
  • Die Änderung des § 246 Abs. 1 HGB durch das BilMoG ist nicht wirklich „neu”; der Regelungsinhalt übernimmt die Rechtslage, die § 39 Abs. 2 AO bereits steuerbilanziell herbeigeführt hatte.

  • In der Praxis können sich Situationen ergeben, in denen die Zurechnungsentscheidung nicht leicht zu fällen ist.

  • Dem rechtskenntnisreichen Kaufmann bietet sich Spielraum, durch Sachverhaltsgestaltung eine bilanzpolitisch erwünschte Situation herbeizuführen. Für den unachtsamen Kaufmann können sich (etwa bei der Jahresabschluss- oder der steuerlichen Betriebsprüfung) böse Überraschungen ergeben.

I. Einleitung

Das BilMoG formuliert § 246 Abs. 1 HGB um und ersetzt...

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Zurechnung von Vermögensgegenständen anhand des wirtschaftlichen Eigentums gem. § 246 Abs. 1 HGB n. F. (BilMoG)

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