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Die Freiberufler-GbR
Sozietätsgründung von Steuerberatern
[i]Die Komplettfassung des kommentierten Mustervertrags ist in der NWB Datenbank unter der DokID NWB GAAAD-24050 abrufbar Entscheiden sich Angehörige freier Berufe dafür, ihre berufliche Tätigkeit gemeinsam auszuüben, stehen ihnen hierfür als Rechtsform zunächst die Partnerschaftsgesellschaft und die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts zur Verfügung. Neben diesen beiden Rechtsformen gestattet das jeweilige Berufsrecht die Wahl weiterer Rechtsformen, insbesondere die Rechtsform der GmbH (für Rechtsanwälte: §§ 59c–59m BRAGO, Patentanwälte: §§ 52c ff. PAO, Steuerberater: § 49 Abs. 1 StBerG, Wirtschaftsprüfer: § 27 Abs. 1 WPO, und Ärzte: § 2a MBO-Ä). [i]Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen Als grobe Faustregel gilt, dass eine Kapitalgesellschaft nur bei größeren Zusammenschlüssen angezeigt ist. Je nach Berufsrecht entstehen bei der Kapitalgesellschaft bereits Nachteile: Für Steuerberater sieht z. B. § 51 StBerG zusätzliche Kosten für die Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft vor; bei Rechtsanwälten, die sich in der Rechtsform der GmbH organisieren wollen, ist nach § 59j BRAO die Mindestversicherungssumme für die Berufshaftpflichtversicherung zehn Mal höher als für eine Rechtsanwalts-Personengesellschaft. Hinzu kommt, dass Änderungen der GmbH-Satzung nicht formlos wie bei der GbR oder privatschriftlich wie bei einer Partnerschaftsgesellschaft vorg...