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NWB direkt Nr. 28 vom Seite 737

Modernisierung der Zwangsvollstreckung

[i]http://dip21.bundestag.de, Suche über Drs.-Nr. 16/13432Der Deutsche Bundestag hat am zwei Gesetzentwürfe zur Modernisierung des Zwangsvollstreckungsrechts beschlossen. Gerichtsvollzieher können künftig erstmals von dritter Seite Informationen über die Vermögensverhältnisse von Schuldnern erhalten, damit sie titulierte Forderungen erfolgreich beitreiben können. Zudem wird die Internetversteigerung von Gegenständen, die vom Gerichtsvollzieher in der Zwangsvollstreckung gepfändet wurden, als Regelfall der Verwertung neben der bisher üblichen Versteigerung vor Ort etabliert. Die Auktionsplattform ist für jedermann 24 Stunden am Tag zugänglich. Zu den Gesetzen im Einzelnen:

Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung

[i]Bessere Auskunft für den Gläubiger durch den GerichtsvollzieherKünftig kann der Gerichtsvollzieher vom Schuldner eine Vermögensauskunft zu Beginn des Vollstreckungsverfahrens verlangen. Gibt der Schuldner die Vermögensauskunft nicht ab oder ist nach dem Inhalt der Auskunft eine Befriedigung des Gläubigers nicht zu erwarten, ist der Gerichtsvollzieher künftig befugt, Fremdauskünfte bei den Trägern der Rentenversicherung, beim Bundeszentralamt für Steuern und beim Kraftfahrt-Bundesamt über ein Arbeitsverhältnis, Konten, Depots oder Kraftfahrzeuge des Sc...

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