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Umsatzsteuer | Funktionstraining als steuerfreie Heilbehandlung
Funktionstraining, das von den Krankenkassen nach § 43 SGB V in Verbindung mit der „Vereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining” vergütet wird, kann nach dem nach § 4 Nr. 14 Satz 1 UStG steuerfrei sein.
Nachdem das Finanzgericht die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG anerkannt hatte, verwies der BFH die Sache zur weiteren Sachaufklärung zurück. Der BFH will eine Heilbehandlung im Bereich der Humanmedizin für Funktionstraining nur anerkennen, wenn es sich um Leistungen handelt, wie sie im Rahmen der „Gesamtvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining” durch Krankenkassen gefördert werden. Klägerin ist im Streitfall eine Diplom-Sportlehrerin mit „Rückenschulleiter-Lizenz” des Deutschen Verbands für Gesundheitssp...