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Verfassungsrecht | Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar, aber Europäisierung des Steuerrechts beschränkt
Das Bundesverfassungsgericht hat die Zustimmung zum EU-Vertrag von Lissabon grundsätzlich gebilligt. Gegen das Zustimmungsgesetz zu diesem Vertrag bestehen keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken. Allerdings muss auch nach Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags Deutschland ein souveräner Staat bleiben. Daher ist das (rein innerstaatliche) Begleitgesetz zu diesem Abkommen verfassungswidrig, da es den Parlamenten von Bund und Ländern keine ausreichenden Beteiligungsrechte einräumt. Die staatliche Hoheit muss trotz weiterer europäischer Integration gewahrt bleiben, z. B. in den Bereichen Steuer-, Straf- und Sozialrecht, Staatshaushalt, Polizei und Militär sowie bei kulturell bedeutsamen Entscheidungen wie Erziehung, Bildung, Medienordnung und Umgang mit Religionsgemeinschaften. Dah...