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BFH 11.02.2009 I R 25/08, NWB 28/2009 S. 2126

Doppelbesteuerung | Werbungskosten eines Referendars

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Aufwendungen eines Referendars für eine Ausbildungsstation in den USA sind nur im Hinblick auf den Anteil, der auf den hierfür bezogenen inländischen Arbeitslohn entfällt, als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen, wenn von der Ausbildungsstation eine steuerfreie Tätigkeitsvergütung gezahlt wird (Art. 23 Abs. 2 Satz 1 Buchst. a DBA USA 1989). (2). Die steuerfreie Tätigkeitsvergütung ist nach Abzug des hierauf entfallenden Anteils der Aufwendungen im Rahmen des Progressionsvorbehalts zu erfassen.

Anmerkung:

Der Kläger absolvierte im Beamtenverhältnis auf Widerruf im Rahmen des juristischen Vorbereitungsdienstes eine dreimonatige Station bei einer amerikanischen Rechtsanwaltssozietät und erhielt dafür sowohl eine Vergütung...

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