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Einkommensteuer | Einkünfteerzielungsabsicht bei nicht zu Wohnzwecken vermietetem Gebäude
Das ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Die Einkünfteerzielungsabsicht ist bei § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG nicht grundstücksbezogen, sondern für jede einzelne vermietete Immobilie gesondert zu prüfen, wenn sich die Vermietungstätigkeit nicht auf das gesamte Grundstück bezieht, sondern auf darauf befindliche Gebäude oder Gebäudeteile. (2) Ist die Vermietung eines Gebäudes oder Gebäudeteils auf Dauer angelegt, ist auch dann grds. und typisierend davon auszugehen, dass der Steuerpflichtige beabsichtigt, letztlich einen Einnahmeüberschuss zu erwirtschaften, wenn der Mieter oder Pächter das Objekt nicht zu Wohnzwecken nutzt.
Der objektbezogenen Prüfung der Einkunftserzielungsabsicht entspricht die objektbezogene Gegenüberstellung der Vermietungseinnahmen und vermietungsbezog...