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Track 06 | Umsatzsteuer: Abgrenzung von Lieferungen und sonstigen Leistungen bei Speisen und Getränken
Wir informieren Sie über zwei interessante Verwaltungsanweisungen zur umsatzsteuerlichen Abgrenzung von Lieferungen und sonstigen Leistungen bei der Abgabe von Speisen und Getränken. Zudem stellen wir Ihnen ein aktuelles Finanzgerichtsurteil vor.
Zur umsatzsteuerlichen Abgrenzung von Lieferungen und sonstigen Leistungen bei der Abgabe von Speisen und Getränken ergehen Monat für Monat neue Verwaltungsanweisungen und Urteile. Wir möchten das Thema nicht vertiefen, Sie aber auf zwei interessante Verfügungen aufmerksam machen. Das grundlegende BMF-Schreiben vom Oktober 2008 haben Sie sicher bereits durchgearbeitet. Bleiben Fragen offen, lohnt sich ein Blick in eine Verfügung der Oberfinanzdirektion Frankfurt. Sehr übersichtlich werden zahlreiche Einzelfälle gewürdigt. So heißt es beispielsweise unter dem Stichwort Imbisswagen.
Die Abgabe von fertig zubereiteten Speisen aus einem Imbisswagen unterliegt als Dienstleistung dem Regelsteuersatz, wenn aus der Sicht eines Durchschnittsverbrauchers das Dienstleistungselement der Speisenabgabe überwiegt. Dagegen ist die bloße Abgabe von fertig zubereiteten Speisen aus einem Imbisswagen „zum Mitneh...