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Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 16 | Arbeitszimmer: Neuregelung ab 2007 zumindest teilweise verfassungswidrig?

Das FG Münster hält die ab dem Jahr 2007 geltende Regelung zum Abzug von Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer wegen eines Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz zumindest teilweise für verfassungswidrig. Das FG Münster hat daher das finanzgerichtliche Verfahren ausgesetzt und die Frage der Verfassungswidrigkeit dem BVerfG vorgelegt.

Es ist erst zwei Monate her, da war das häusliche Arbeitszimmer unser Schwerpunkt-Thema. In der Mai-Ausgabe 2009 informierten wir Sie über die aktuelle Rechtsprechung und verbliebene Gestaltungsmöglichkeiten .

Hintergrund ist das verschärfte Abzugsverbot: Die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer werden seit 2007 nur noch dann anerkannt, wenn es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. Leidtragende sind insbesondere Lehrer. Sie können ihre Raumkosten nicht mehr steuermindernd geltend machen. Bis zur Neufassung des Gesetzes konnten Arbeitnehmer, denen kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stand, immerhin Werbungskosten bis zu einem Betrag von 1.250 € absetzen.

Wie viele Experten halten auch wir die Neuregelung ab 2007 für verfassungswidrig. Lei...

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