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Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 11 | Berufsrecht: Vorsicht bei telefonischen Auskünften

Telefonische Mitteilungen eines Steuerberaters können nach einer aktuellen Entscheidung des BGH einen Auskunftsvertrag und damit seine Haftung begründen. Bei telefonischen Auskünften ist daher Vorsicht geboten.

Bevor wir zum Thema des Monats kommen, möchten wir Sie noch auf ein interessantes Urteil aus dem Bereich des Berufsrechts aufmerksam machen. Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist bei telefonischen Auskünften Vorsicht geboten. Der Leitsatz des Urteils lautet: Telefonische Mitteilungen eines Steuerberaters können einen Auskunftsvertrag und damit seine Haftung begründen. Der Leitsatz führt allerdings ein wenig auf die falsche Fährte. Bei einem Auskunftsvertrag denke ich an ein außerhalb eines Mandatsverhältnisses begründetes Rechtsverhältnis mit einem neuen Mandanten. Im Streitfall ging es aber um einen telefonischen Hinweis des Steuerberaters an einen langjährigen Mandanten. Allerdings in einer Angelegenheit, die nichts zu tun hatte mit dem eigentlichen Mandat, nämlich der Erstellung der Steuererklärungen. Auch hier kann es nach dem BGH-Urteil zu einer Haftung kommen. Doch sehen wir uns den Streitfall einmal gen...

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