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Zivilrecht; | Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts

Das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts v. ist im BGBl 2001 I S. 3138 verkündet worden und tritt am in Kraft. Das Gesetz beinhaltet im Wesentlichen eine Neuregelung des Rechts der Verjährung, des Leistungsstörungsrechts sowie der Gewährleistung beim Kauf- und Werkvertrag. Außerdem werden zahlreiche Verbrauchergesetze (Haustürwiderrufsgesetz, Verbraucherkreditgesetz, Fernabsatzgesetz, AGB-Gesetz) in das BGB integriert. Wir werden über die Neuregelung demnächst in mehreren Beiträgen berichten.

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