Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
Zivilrecht; | Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts
Das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts v. ist im BGBl 2001 I S. 3138 verkündet worden und tritt am in Kraft. Das Gesetz beinhaltet im Wesentlichen eine Neuregelung des Rechts der Verjährung, des Leistungsstörungsrechts sowie der Gewährleistung beim Kauf- und Werkvertrag. Außerdem werden zahlreiche Verbrauchergesetze (Haustürwiderrufsgesetz, Verbraucherkreditgesetz, Fernabsatzgesetz, AGB-Gesetz) in das BGB integriert. Wir werden über die Neuregelung demnächst in mehreren Beiträgen berichten.