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FG Köln Urteil v. - 5 K 572/06 EFG 2009 S. 1357 Nr. 17

Gesetze: EStG § 10 Abs 3, AO § 165

Abgabenordnung:

Umfang eines Vorläufigkeitsvermerks

Leitsatz

1) Mit "der beschränkten Abzugsfähigkeit der Vorsorgeaufwendungen gemäß § 10 Abs. 3 EStG" sind Gegenstand und Umfang des Vorläufigkeitsvermerks inhaltlich hinreichend bestimmt.

2) Inhaltlich ist der Vorläufigkeitsvermerk auf die bestrittene Verfassungsmäßigkeit von § 10 Abs. 3 EStG beschränkt.

3) Ob und unter welchen Voraussetzungen der von einem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH bezogene Arbeitslohn zur Kürzung des Vorwegabzugs führt, betrifft die Anwendung und Auslegung einfachen Rechts, die von dem Vorläufigkeitsvermerk nicht erfasst wird.

Fundstelle(n):
EFG 2009 S. 1357 Nr. 17
QAAAD-23964

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FG Köln, Urteil v. 18.01.2008 - 5 K 572/06

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