Verkauf von GmbH-Geschäftsanteilen als gemischte
Schenkung
Rückdatierung der Übertragung
unbeachtlich
Schätzung des gemeinen Werts eines
GmbH-Anteils
Leitsatz
1. Erfolgt eine entgeltliche
Übertragung von GmbH-Anteilen weit unter dem Verkehrswert, liegt eine
schenkungsteuerpflichtige gemischte Zuwendung vor.
2. Das Vorliegen einer Schenkung
hängt von dem Wert der GmbH-Anteile zum Zeitpunkt der notariellen
Beurkundung der Übertragung ab.
3. Eine Rückdatierung der
Übertragung der GmbH-Anteile ist schenkungsteuerlich
unbeachtlich.
4. Der Wille zur Freigebigkeit
lässt sich daraus ableiten, dass ein Geschäftsanteil weit unter dem
Verkehrswert zum Nennwert übertragen wird.
5. Der Steuerwert der Schenkung ist
der gemeine Wert des GmbH-Anteils; lässt sich dieser nicht aus
Verkäufen ableiten, ist er unter Berücksichtigung des Vermögens
und der Ertragsaussichten der Gesellschaft zu schätzen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): LAAAD-23957
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 26.09.2008 - 9 K 420/06
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