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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 9 K 420/06

Gesetze: ErbStG § 1 Abs. 1 Nr. 2, ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 2, ErbStG § 11, ErbStG § 12 Abs. 1, GmbHG § 15 Abs. 3, BewG § 11 Abs. 2, AO § 162 Abs. 2

Verkauf von GmbH-Geschäftsanteilen als gemischte Schenkung

Rückdatierung der Übertragung unbeachtlich

Schätzung des gemeinen Werts eines GmbH-Anteils

Leitsatz

1. Erfolgt eine entgeltliche Übertragung von GmbH-Anteilen weit unter dem Verkehrswert, liegt eine schenkungsteuerpflichtige gemischte Zuwendung vor.

2. Das Vorliegen einer Schenkung hängt von dem Wert der GmbH-Anteile zum Zeitpunkt der notariellen Beurkundung der Übertragung ab.

3. Eine Rückdatierung der Übertragung der GmbH-Anteile ist schenkungsteuerlich unbeachtlich.

4. Der Wille zur Freigebigkeit lässt sich daraus ableiten, dass ein Geschäftsanteil weit unter dem Verkehrswert zum Nennwert übertragen wird.

5. Der Steuerwert der Schenkung ist der gemeine Wert des GmbH-Anteils; lässt sich dieser nicht aus Verkäufen ableiten, ist er unter Berücksichtigung des Vermögens und der Ertragsaussichten der Gesellschaft zu schätzen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
LAAAD-23957

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 26.09.2008 - 9 K 420/06

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