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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 5 K 257/06

Gesetze: EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4, AO § 173 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, AO § 367

Liebhaberei beim Verkauf von Campingartikeln

Aufwendungen für Fahrten zwischen Betriebsstätten keine Werbungskosten

Leitsatz

1. Verluste aus dem Verkauf von Campingartikeln sind mangels Gewinnerzielungsabsicht steuerlich nicht anzuerkennen, wenn private Gründe, wie die Finanzierung eines Wohnmobils, für die negative Gesamtprognose maßgebend sind und keine positive Ertragsaussicht besteht.

2. Jede gewerbliche Tätigkeit ist hinsichtlich der Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht getrennt zu beurteilen.

3. Innerbetriebliche Fahrten zwischen Betriebsstätten des Arbeitgebers sind nicht als Werbungskosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte absetzbar.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BAAAD-23956

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 10.09.2008 - 5 K 257/06

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