Aufwendungen für Fahrten zwischen Betriebsstätten keine
Werbungskosten
Leitsatz
1. Verluste aus dem Verkauf von
Campingartikeln sind mangels Gewinnerzielungsabsicht steuerlich nicht
anzuerkennen, wenn private Gründe, wie die Finanzierung eines Wohnmobils,
für die negative Gesamtprognose maßgebend sind und keine positive
Ertragsaussicht besteht.
2. Jede gewerbliche Tätigkeit
ist hinsichtlich der Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht getrennt zu
beurteilen.
3. Innerbetriebliche Fahrten zwischen
Betriebsstätten des Arbeitgebers sind nicht als Werbungskosten für
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte absetzbar.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BAAAD-23956
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 10.09.2008 - 5 K 257/06
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