Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Doppelte Haushaltsführung in „Wegverlegungsfällen”
BFH ändert seine Rechtsprechung
Der BFH hat mit zwei Urteilen seine Rechtsprechung zur doppelten Haushaltsführung nach Wegverlegung des Familienwohnsitzes vom Beschäftigungsort geändert. Nach den aktuellen Entscheidungen schließt eine Wegverlegung des Haupthausstands aus privaten Gründen eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung nicht aus.
Grundsätzliches zur doppelten Haushaltsführung
Nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 1 EStG gehören zu den Werbungskosten auch notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung entstehen, und zwar unabhängig davon, aus welchen Gründen die doppelte Haushaltsführung beibehalten wird. Nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 2 EStG liegt eine doppelte Haushaltsführung vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes, in dem er einen eigenen Hausstand unterhält, beschäftigt ist und auch am Beschäftigungsort wohnt. Der Grundfall der doppelten Haushaltsführung liegt daher dann vor, wenn ein Steuerpflichtiger bisher einen eigenen Hausstand unterhalten hat und an einem dritten Ort eine Beschäftigung aufnimmt und sich dort eine weitere Wohnung nimmt.
Bisherige Rechtsprechung
Die bisherige Rechtsprechung des BFH verneinte die berufliche Veranlassung einer ...