Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Besteuerung von Sachzuwendungen
Optimierung der Gehaltsstruktur
In vielen Unternehmen erhalten Mitarbeiter neben dem Barlohn auch Sachzuwendungen, z. B. einen Dienstwagen, verbilligte Einkaufsmöglichkeiten, Gutscheine oder ein zinsloses bzw. zinsgünstiges Darlehen. Aus steuerlicher Sicht stellen diese Sachbezüge ebenfalls Arbeitslohn dar. Während bei Geldzahlungen der für die Besteuerung maßgebende Wert von Anfang an bekannt ist, ist bei Sachzuwendungen grds. zunächst ihr Wert zu ermitteln und die auf die Sachleistung entfallende Steuer zu berechnen. Der Vorteil dieser Leistungen besteht darin, dass sie teilweise steuerlich begünstigt oder sogar steuerfrei gewährt werden können. Damit kann für beide Seiten – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – die Gehaltsstruktur optimiert werden. In diesem Sinne zeigt der nachfolgende Musterfall anhand einiger ausgewählter Beispiele die Steuervorteile durch besondere Bewertungsvorschriften, Freibeträge und Pauschalsteuersätze.
I. Allgemeines
[i]Vermeidung von Steuernachforderungen durch frühzeitige BeratungA betreibt ein Elektrofachgeschäft mit rund 50 Mitarbeitern. Bei der letzten Lohnsteuer-Außenprüfung hatte das Finanzamt die Besteuerung der Sachbezüge, die A seinen Mitarbeitern gewährt, teilweise beanstandet. Als er in Anbetrach...