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Pferdezucht in größerem Umfang berechtigt zum Vorsteuerabzug
Eine KG ist umsatzsteuerlicher Unternehmer, wenn sie in größerem Umfang eine Pferdezucht betreibt, auch wenn die Gewinnerzielungsabsicht fehlt. Folge: Die KG ist zum Vorsteuerabzug nach § 15 UStG berechtigt, weil kein Repräsentationsaufwand vorliegt . Der Betrieb einer Pferdezucht in größerem Umfang dient nämlich nicht einer überdurchschnittlichen Repräsentation, der Unterhaltung von Geschäftsfreunden, der Freizeitgestaltung oder der sportlichen Betätigung.
Hinweise: Der Vorsteuerabzug ist hingegen nach § 15 Abs. 1a Nr. 1 UStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 ausgeschlossen, wenn es sich nur um eine kleinere Pferdezucht handelt oder etwa nur ein einziges Pferd gehalten wird . Denn hierin kommt ein persönliches oder betriebliches Repräsentationsbedürfnis zum Ausdruck. Dies gilt selb...