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NWB Nr. 27 vom Seite 2049

Kurzüberblick zum Bürgerentlastungsgesetz

Am hat der Bundestag das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung beschlossen, das zum in Kraft treten soll. Die Zustimmung des Bundesrats am gilt als sicher. Der Gesetzentwurf (BR-Drucks. 567/09) umfasst u. a. folgende Eckpunkte:

[i]Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge Aufwendungen für die Basiskranken- und Pflegeversicherung, die im Wesentlichen ein der gesetzlichen Kranken- und der sozialen Pflegepflichtversicherung entsprechendes Leistungsniveau absichern, werden ab 2010 in voller Höhe steuerlich berücksichtigt. Weiterhin besteht nun zum ersten Mal die Möglichkeit, Beiträge für Kinder, die bei ihren Eltern privat mitversichert sind, vollständig abzusetzen.

[i]Sonstige Vorsorgeaufwendungen Aufwendungen für Haftpflicht-, Arbeitslosen-, Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherungen u. a. können als sonstige Vorsorgeaufwendungen grundsätzlich weiterhin als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Hierzu wird ein – zusammen mit den Beiträgen zur Basiskranken- und Pflegeversicherung – erhöhtes Abzugsvolumen eingeführt (1.900 €/2.800 €). Das Abzugsvolumen steht dabei primär für die Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung zur Verfügung. Die sonstigen Vorsorgeaufwendungen werden daher nur berücksichtigt, soweit das Abz...

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