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Haftungsrecht | Schadensersatz bei nicht anlagegerechter Beratung über Lehman-Zertifikate
Anleger, die nach falscher Beratung Zertifikate der US-Investmentbank Lehman Brothers gekauft haben, können in voller Höhe Schadensersatz für die inzwischen wertlosen Papiere von deren Vermittler erlangen. Der Anspruch wegen Falschberatung setzt nach Ansicht des Gerichts zum einen voraus, dass ein Hinweis des Verkäufers darauf unterblieb, dass die Zertifikate nicht der deutschen Einlagensicherung unterliegen. Zum anderen muss ein etwaiges erhebliches wirtschaftliches Eigeninteresse des Vermittlers an dem Geschäft – auch seine Gewinnmarge sowie das wirtschaftliche Risiko beim Absatz der Papiere – verschwiegen worden sein. Im Streitfall hatte eine Sparkasse eine größere Menge Lehman-Zertifikate gekauft; die Papiere konnten nur mit einem Abschlag an Lehman Brothers zurückgegeben werden. Das G...