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Die neue Grundbesitzbewertung nach dem ErbStRG
Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden – Teil 1
In BBEV 2009 S. 18 und S. 50 haben wir Ihnen die neue Grundbesitzbewertung nach dem zum in Kraft getretenen ErbStRG vorgestellt. Mit Datum vom hat die Finanzverwaltung die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur Umsetzung des ErbStRG mit Vorschriften für die Bewertung von Grundvermögen für die Erbschaft- und Schenkungsteuer für Bewertungsstichtage nach dem beschlossen NWB PAAAD-22385. Dennoch bleiben einige Zweifelsfragen und Anwendungsprobleme weiterhin ungeklärt. Im nachfolgenden Beitrag zeigen wir auf, welche im Vorfeld aufgetretenen Fragen beantwortet wurden. Außerdem stellen wir die Probleme dar, die weiterhin bestehen oder durch die Erlassregelungen erst entstanden sind. Der Beitrag enthält zudem zahlreiche Beispiele, durch die wir Ihnen den jeweiligen Regelungsinhalt schnell und verständlich näher bringen wollen.
I. Bestimmung der Grundstücksart
1. Allgemeines
Die Bestimmung der Grundstücksart ist durch Abschn. 9 der gleich lautenden Erlasse konkretisiert worden. Danach sind bebaute Grundstücke stets einer der 6 Grundstücksarten des § 181 Abs. 1 BewG zuzuordnen. Als bebaut gilt ein Grundstück, wenn sich auf dem Grundstück mindestens ein benutzbares Gebäude befindet oder das Gebä...