Ansparrücklage bei Einbringung eines
Einzelunternehmens in eine GmbH: Ist die Bildung einer Ansparrücklage nach
§ 7g EStG im
Einzelunternehmen noch möglich, wenn es zu Buchwerten in eine GmbH eingebracht
wird (vollumfänglicher Eintritt in die Rechtsstellung des Übertragenden und
damit weiterhin Betriebsbezogenheit) oder ist die voraussichtliche Investition
objektiv nicht mehr möglich, weil die Einbringung als Betriebsveräußerung i.S.
des
§ 16 Abs. 1 Nr. 1
EStG zu qualifizieren ist?
Hinweis: Im Verfahren erging am
an den Großen Senat des BFH (dortiges
Aktenzeichen:
).
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