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FG des Landes Sachsen-Anhalt Urteil v. - 2 K 1682/08 EFG 2009 S. 1269 Nr. 16

Gesetze: AO § 226 Abs. 1, BGB § 387, InsO § 287 Abs. 2, InsO § 294 Abs. 1, InsO § 294 Abs. 3, InsO § 291 Abs. 1, InsO § 300 Abs. 1

Berechtigung des Finanzamts zur Aufrechnung einer Insolvenzforderung gegen einen Einkommensteuererstattungsanspruch des Insolvenzschuldners bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung

Leitsatz

1. Das Finanzamt darf auch dann bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung mit einer Insolvenzforderung gegen einen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstandenen Einkommensteuererstattungsanspruch des Insolvenzschuldners aufrechnen, wenn der Erstattungsanspruch erst nach Ablauf der sog. „Wohlverhaltensphase” fällig geworden ist.

2. Restschuldbefreiung tritt erst mit Rechtskraft der stattgebenden Entscheidung über den Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung ein. Das Verbot der Einzelzwangsvollstreckung (§ 294 Abs. 1 InsO) endet nicht bereits mit Ablauf der Wohlverhaltensphase, sondern erstreckt sich bis zur Entscheidung über die Erteilung bzw. Versagung der Restschuldbefreiung.

Fundstelle(n):
EFG 2009 S. 1269 Nr. 16
RAAAD-23579

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FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 18.03.2009 - 2 K 1682/08

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