Berechtigung des Finanzamts zur Aufrechnung einer Insolvenzforderung gegen einen Einkommensteuererstattungsanspruch des Insolvenzschuldners
bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung
Leitsatz
1. Das Finanzamt darf auch dann bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung mit einer Insolvenzforderung gegen einen nach Eröffnung
des Insolvenzverfahrens entstandenen Einkommensteuererstattungsanspruch des Insolvenzschuldners aufrechnen, wenn der Erstattungsanspruch
erst nach Ablauf der sog. „Wohlverhaltensphase” fällig geworden ist.
2. Restschuldbefreiung tritt erst mit Rechtskraft der stattgebenden Entscheidung über den Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung
ein. Das Verbot der Einzelzwangsvollstreckung (§ 294 Abs. 1 InsO) endet nicht bereits mit Ablauf der Wohlverhaltensphase,
sondern erstreckt sich bis zur Entscheidung über die Erteilung bzw. Versagung der Restschuldbefreiung.
Fundstelle(n): EFG 2009 S. 1269 Nr. 16 RAAAD-23579
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FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 18.03.2009 - 2 K 1682/08
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