Kein Kindergeldanspruch für in Polen lebende Kinder eines polnischen Staatsangehörigen, der im Auftrag seines polnischen Arbeitgebers
in Deutschland arbeitet
Leitsatz
Ein polnischer Staatsangehöriger, der im Auftrag seines polnischen ArbG in Deutschland berufstätig ist und für den eine Versicherungspflicht
zur BfA nicht besteht und der weniger als 12 Monate als ArbN seiner polnischer ArbG in Deutschland tätig war, hat für seine
in Polen lebenden Kinder keinen Anspruch auf Kindergeld.
Die Feststellungslast für das Vorliegen der Voraussetzungen eines Kindergeldanspruchs trägt der Kindergeldberechtigte.
Fundstelle(n): AAAAD-23563
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 17.04.2009 - 15 K 263/08
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