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FG Köln Urteil v. - 15 K 1154/05 EFG 2009 S. 1261 Nr. 15

Gesetze: UStG § 3 Abs. 1, UStG § 3 Abs. 9 Satz 4, UStG § 12 Abs. 2 Nr. 1

Umsatzsteuer

Abgrenzung zwischen Lieferung und sonstiger Leistung; Anwendung von Regelsteuersatz und ermäßigtem Steuersatz

Leitsatz

Erschöpft sich die Leistung des Steuerpflichtigen im dem verzehrfertigen Zubereiten der Speisen - im Streitfall durch Würzen und Braten des rohen Fleisches und Beigabe in ein aufgeschnittenes Brötchen - steht die Lieferung der Nahrungsmittel im Rahmen der anzustellenden Gesamtbetrachtung im Vordergrund. Die Mitnahme der verzehrfertigen Speise beinhaltet gerade kein über die Zubereitung hinausgehendes Bewirtungselement.

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 18/2009 S. 885
EFG 2009 S. 1261 Nr. 15
KÖSDI 2009 S. 16636 Nr. 9
QAAAD-23562

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FG Köln, Urteil v. 06.05.2009 - 15 K 1154/05

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