Voraussetzungen für das Vorliegen einer doppelten Haushaltsführung - Mustereinspruch
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Sind Aufwendungen doppelter Haushaltführung jedenfalls dann als Werbungskosten abziehbar, wenn nach einer durch Erziehungsurlaub veranlassten Unterbrechung der ursprünglichen doppelten Haushaltsführung (Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort des Ehemannes) der frühere gemeinsame Familienwohnsitz wiederhergestellt wird und der Steuerpflichtige seinen Zweitwohnsitz am Beschäftigungsort erneut begründet?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.
Fundstelle(n):
EAAAD-23527