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Der neue Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG
Neues BMF-Schreiben klärt Zweifelsfragen
[i]BMF, Schreiben v. 8. 5. 2009 NWB PAAAD-21536Fast zwei Jahre nach der Überarbeitung des § 7g EStG im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008 hat die Finanzverwaltung ein umfangreiches BMF-Schreiben zum neuen Investitionsabzugsbetrag veröffentlicht. [i]Siegle, NWB 2009 S. 1762 und S. 1854Das Schreiben v. nimmt ausführlich zu Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen Stellung. Dabei wurden zahlreiche Regelungen zu den vorherigen Ansparabschreibungen übernommen. Aber auch die neuere BFH-Rechtsprechung zu § 7g EStG ist enthalten. Der folgende Beitrag erläutert den Erlass.
I. Voraussetzungen für die Inanspruchnahme
[i]Erlass übernimmt Regelungen zu den AnsparabschreibungenIm ersten Abschnitt (Rn. 1–49) nimmt das BMF-Schreiben zu den Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen nach § 7g Abs. 1 EStG Stellung. Dabei wurden zahlreiche Bestimmungen der Vorgängererlasse zu den früheren Ansparabschreibungen (vgl. BStBl 2004 I S. 337, mit späteren Änderungen/Ergänzungen) übernommen.
1. Betriebe, die Investitionsabzugsbeträge geltend machen können (Rn. 1, 2)
[i]Nur aktive Betriebe, Betriebsaufspaltungen und Organschaften begünstigtDie Verwaltung geht nach wie vor davon aus, dass grds. nur aktive Betriebe begünstigt sind. Bei Betriebsaufspaltungen sind aber weite...