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§ 8c KStG wird saniert!
Ausnahme von der Verlustabzugsbeschränkung für Körperschaften
Die zum mit der Unternehmensteuerreform 2008 eingeführte Verlustabzugsbeschränkung des § 8c KStG erweist sich in der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftskrise als steuerliches Restrukturierungshindernis. Auf eine Initiative des Bundesrats hin ist daher das „Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung”, das am vom Bundestag beschlossen wurde, um die Vorschrift des § 8c Abs. 1a KStG-E erweitert worden, die das Engagement eines Neugesellschafters bei Erhalt der wesentlichen Betriebsstrukturen einer sanierungsbedürftigen Körperschaft mit der Nichtanwendung der Verlustabzugsbeschränkung belohnt. Der Gesetzesbeschluss sieht eine lediglich auf zwei Jahre begrenzte Anwendung des Sanierungsprivilegs für Anteilsübertragungen vom bis und damit auch eine Rückwirkung auf bereits abgeschlossene Sachverhalte vor. Noch vor der Sommerpause soll der Bundesrat dem Gesetz voraussichtlich in seiner Sitzung am zustimmen. Der nachfolgende Beitrag gibt einen ersten Überblick über die Voraussetzungen und die praktischen Auswirkungen der neuen Sanierungsklausel.
I. Zum Gesetzgebungsverfahren
1. Wirtschaftlicher Hintergrund und Ablauf
[i]Ruf nach Korrekturen an krisenverschärfenden SteuernormenSeit geraumer Zeit und mit zunehmender Inte...