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Allgemeines | Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Ermöglichung eines anonymen Kapitaltransfers zu ausländischen Banken
▶ Beschluss: Bei der Überzeugungsbildung des Gerichts vom Entstehen einer Steuerschuld und vom Vorliegen der Tatbestandsmerkmale einer Steuerhinterziehung durch unbekannte Täter, zu der der in Haftung Genommene Beihilfe geleistet hat, können Feststellungen zu anderen – unstreitigen – Steuerhinterziehungen, auf die sich der angefochtene Haftungsbescheid nicht erstreckt, berücksichtigt werden. Dies stellt keinen Verstoß gegen den Grundsatz „in dubio pro reo” dar (EFG 2009 S. 716).
▶ Hinweis: Das STRAFA-FA hatte festgestellt, dass Kunden der A-Bank im Hinblick auf die bevorstehende Einführung der Zinsabschlagsteuer bereits zu Beginn des Jahres 1992 durch die Verlagerung von Vermögenswerten ins Ausland die späteren Erträge der deutschen Besteuerung endgültig entziehen wollten. Um vor Nachforschungen der deutsch...