Arbeitshilfe - Stand: 19.06.2009

Aufwendungen für einen Treppenschräglift als außergewöhnliche Belastung - Mustereinspruch

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Aufwendungen der Eltern zugunsten des behinderten Sohnes für den Einbau eines Treppenschrägliftes als außergewöhnliche Belastung? Keine Zwangsläufigkeit mangels Unterhaltspflicht und keine sittliche Verpflichtung zur Kostenübernahme, da der zwar einkunftslose Sohn - durch Leistungen aus der Unfallversicherung - eigenes, nicht geringfügiges Vermögen besitzt?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
ZAAAD-23478