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Schein-Firmensitz
Das entschieden, dass ein Umzugsunternehmen wettbewerbswidrig handelt, wenn es potenzielle Kunden dadurch zu erreichen versucht, dass es im Internet oder in einem Telefonbuch mit der Angabe einer Telefonnummer wirbt, in deren Bereich es weder Sitz noch Zweigstelle unterhält (Az.: 4 O 959/07, Quelle: Juris). Derartige Werbemethoden können zu kostenträchtigen Abmahnungen führen.