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NWB BB 7/2009 S. 211

Kontopfändung: Mehr Schutz für Schuldner beschlossen

Spätestens ab Mitte 2010 soll jeder Kontoinhaber das Recht haben, ein sog. P-Konto einrichten zu lassen. Auf diesem Konto ist ein Freibetrag automatisch vor einer vollständigen Pfändung geschützt. Bei Alleinstehenden beläuft sich dieser Betrag auf rund 985 € pro Monat.

Damit ist sichergestellt, dass Schuldner laufenden Verpflichtungen, etwa Zahlung von Mieten und Versicherungen, nachkommen können. Dies ist bislang nicht der Fall, weil durch eine Pfändung anstehende Überweisungen blockiert sind, wenn der Schuldner sich nicht mit Hilfe des Gerichts wehrt.

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