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BFH-Urteil zur Besteuerung von schwarzen Fonds
Die pauschale Besteuerung von Erträgen aus im Inland nicht registrierten ausländischen Investmentfonds (sog. „schwarzen” Fonds) gem. § 18 Abs. 3 AuslInvestmG verstößt offensichtlich gegen europäisches Gemeinschaftsrecht (Art. 73b EGV). Einer Vorlage an den EuGH bedarf es insoweit nicht.
I. Aus dem Sachverhalt
Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind in ungeteilter Erbengemeinschaft Rechtsnachfolger der in 1992 verstorbenen Frau A, der in den Streitjahren Investmentanteile der X-Bank Luxemburg, und zwar die thesaurierenden Teilfonds „A” und „B”, gehörten. Bei diesen Fonds handelt es sich ausweislich der Bescheinigung der X-Bank Luxemburg bis einschließlich 1994 um sog. „schwarze” Fonds, deren Besteuerung in § 18 Abs. 3 AuslInvestmG geregelt war. Dieser Regelung entsprechend setzte der Beklagte und Revisionskläger FA für den Teilfonds „A” für 1993 90% des Mehrwertes, der sich zwischen dem ersten und dem letzten im Kalenderjahr ermittelten Rücknahmepreis ergab und für 1994 einen pauschalen Zwischengewinn in Höhe von 20% des Veräußerungsentgelts an. Für den Teilfonds „B” setzte es für 1994 10% des letz...