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Anspruch auf Kindergeld und Elterngeld bei Arbeitnehmer-Entsendungen
Das deutsche Einkommensteuergesetz enthält zahlreiche Regelungen, die für Familien mit Kindern Steuererleichterungen darstellen. In der vorherigen IWB-Ausgabe sind die verschiedenen Möglichkeiten der steuerlichen Berücksichtigung von Kindern insbesondere im Zusammenhang mit Arbeitnehmer-Entsendungen ins Ausland und aus dem Ausland nach Deutschland erläutert worden. Dieser Beitrag stellt die grundsätzlichen Voraussetzungen für einen Anspruch auf Kindergeld und Elterngeld für ausländische Arbeitnehmer und deren Ehegatten sowie bei Auslandsentsendungen für inländische Arbeitnehmer und deren Ehegatten vor.
I. Kindergeldanspruch für inländische Arbeitnehmer und deren Ehegatten bei Auslandsentsendungen
Nach dem Einkommensteuergesetz hat ein deutscher Staatsbürger Anspruch auf Kindergeld, wenn er in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist (§§ 62 ff. EStG i.V.m. § 1 Abs. 1-3 EStG). Wohnt und arbeitet ein deutscher Staatsbürger aufgrund einer Entsendung im Ausland, behält er den Anspruch auf Kindergeld, wenn er weiterhin unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland ist oder entsprechend behandelt wird (§§ 1 Abs. 3, 1a EStG). Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig im Sinne von § 1 EStG ist man nur dann, wenn man einen steuerlichen Wohnsitz in Deutschland wäh...