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StuB Nr. 12 vom Seite 447

Gewinnermittlung durch Un-Vermögensvergleich

WP/StB Prof. Dr. Wolf-Dieter Hoffmann, Freiburg

I. Bilanzierung nach Interessenlage und andere Absurditäten

1. Handelsbilanz

An stille Lasten (Un-Vermögen) in der Handelsbilanz hat man sich nicht nur gewöhnt, latent werden sie auch befürwortet:

  • Pensionsverpflichtungen müssen gar nicht erst passiviert werden (Altzusagen oder indirekte Verpflichtungen).

  • Die Unterbewertung von Pensionszusagen mit dem handelsrechtlich akzeptierten Rechnungszinsfuß von 6 % wird durch das BilMoG korrigiert, aber durch eine Verteilung auf 15 Jahre mit Samthandschuhen angefasst.

  • Wertverluste bei Aktien und ähnlichen Papieren müssen nicht abgeschrieben werden, da die Wertminderung nur vorübergehender Natur ist und deshalb das Stichtagsprinzip nicht seine unschönen Hände im Spiel hat.

  • Erst recht müssen unverkäufliche, also in Stichtagsbetrachtung wertlose Finanztitel mit unverständlicher Strukturierung keineswegs abgeschrieben werden, denn sonst würde die Krise nur noch verstärkt.

Insgesamt also: Durch die Vermögensübersicht, genannt Bilanz, soll dem Adressatenkreis nicht das eigentliche „Vermögen” im üblich verstandenen Sinne gezeigt werden, sondern ein Retortengebilde, das be...

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