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Berufsrecht | Geldauflage bei Verfahrenseinstellung – fehlerhafte Vertretung
Einen Schaden wegen der zu hohen Auflagensumme zur Einstellung eines Ermittlungsverfahrens (§ 153a StPO) hat der Steuerberater verursacht, wenn die Entscheidung der Finanzverwaltung durch seine fehlerhafte Vertretung im Steuerstrafverfahren zustande gekommen ist. Der Mandant muss jedoch darlegen und beweisen, welche entlastenden Umstände der Berater hätte vortragen müssen, damit die Entscheidung der Behörde günstiger ausgefallen wäre. Nur dann darf das Gericht den angemessenen Betrag nach § 287 ZPO schätzen. Da es sich bei der Frage, in welcher Höhe eine Auflage nach § 153a StPO festzusetzen ist, um die Einstellung des Steuerstrafverfahrens zu ermöglichen, um eine Ermessensentscheidung des Finanzamts handelt, kommt es allein auf die Feststellung der mutmaßlichen Behördenentscheidung an, also ob und in welcher Höhe das F...