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Lohnsteuer | Private Nutzung eines Firmenwagens durch den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH
Der lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Nutzt der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ein Fahrzeug privat auf Grundlage einer im Anstellungsvertrag ausdrücklich zugelassenen Nutzungsgestattung, liegt keine verdeckte Gewinnausschüttung, sondern ein lohnsteuerlich erheblicher Vorteil vor. (2) Eine vertragswidrige private Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs durch einen Gesellschafter-Geschäftsführer ist nicht stets als Arbeitslohn zu qualifizieren ().
Die auf die Anfrage beim Lohnsteuersenat (VI. Senat) hin ergangene Entscheidung des I. (Körperschaftsteuer-)Senats ( NWB WAAAC-77620) konnte leicht so missverstanden werden, dass jegliche private Nutzung des Dienstwagens zu...