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Körperschaftsteuer | Erwerb von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft unter dem Teilwert
Legt ein Gesellschafter Anteile an einer Kapitalgesellschaft verdeckt in eine andere Kapitalgesellschaft ein, hat diese die Anteile nach dem mit dem Teilwert zu bewerten. Auch wenn die aufnehmende Kapitalgesellschaft die Anteile in ihren Bilanzen fehlerhaft mit einem geringeren Wert als dem Teilwert ansetzt, liegt kein Erwerb unter dem Teilwert i. S. des § 8b Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 KStG 2002 vor. Ein Gewinn der aufnehmenden Kapitalgesellschaft aus der Veräußerung der Anteile ist daher steuerfrei.
Weil verdeckte Einlagen in Kapitalgesellschaften bei diesen mit dem Teilwert bewertet werden müssen, kann es – unabhängig von dem tatsächlich erfolgten Wertansatz – nicht zu einer für die Anwendung der Steuerbefreiung nach § 8b KStG (für die Anteilsveräußerung durch die Kapitalgesellschaft) schädlichen Übertr...