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Lohnsteuer; | Überlassung von Rundfunk- und Fernsehgeräten durch Arbeitgeber an ihre Arbeitnehmer (§ 8 EStG)
Überlässt der ArbG (z. B. die Deutsche Telekom AG oder eine Rundfunkanstalt) oder aufgrund des Dienstverhältnisses ein Dritter dem AN Rundfunk- oder Fernsehgeräte (einschl. Videogeräte) unentgeltlich zur privaten Nutzung, so ist der darin liegende Sachbezug mit dem Betrag zu bewerten, der dem AN für die Nutzung eigener Geräte des gleichen Typs an Aufwendungen entstanden wäre. Nach § 8 Abs. 2 Satz 8 EStG wird hiermit als monatlicher Durchschnittswert der privaten Nutzung 1 v. H. des auf volle 100 € abgerundeten Kaufpreises des jeweiligen Geräts festgesetzt. Kaufpreis in diesem Sinne ist die im Zeitpunkt der Inbetriebnahme des genutzten Geräts unverbindliche Preisempfehlung (Listenpreis) einschl. USt. Wird Befreiung von den Rundfunk- und Fernsehgebühren eingeräumt, ist die Gebührenersparnis zusätzlich als Sachbez...