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Gemeinsame Grundsätze für die Untersuchung von Entgeltabrechnungsprogrammen und Ausfüllhilfen (Systemuntersuchung) und die Datenweiterleitung innerhalb der Sozialversicherung nach § 22 DEÜV vom 25.11.2008 in der vom 01.01.2009 an geltenden Fassung
Für die Übermittlung der Meldungen zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung nach der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV) und der Beitragsnachweise (hierzu zählen auch die Beitragserhebungen der berufsständischen Versorgungseinrichtungen) hat der GKV-Spitzenverband (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) im Einvernehmen mit der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bundesagentur für Arbeit (BA) die folgenden gemeinsamen Grundsätze aufgestellt.
Sie gelten für
die Systemuntersuchung von Entgeltabrechnungsprogrammen,
die Prüfung von Ausfüllhilfen zur Übertragung von Meldungen und Beitragsnachweisen,
die Datenübermittlung von Meldungen und Beitragsnachweisen und
die Datenweiterleitung innerhalb der Sozialversicherung.
Der Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen [ab dem Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung als dessen Rechtsnachfolger, der für die landwirtschaftliche Sozialversicherung besondere Aufgaben nach dem Zweiten Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989), dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) beziehungsweise dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) wahrnimmt] hat an di...