Widerruf eines schriftlichen Verwaltungsakts bis zur Bekanntgabe schriftlich möglich - telefonische Information über die Aufgabe des Bekanntgabewillens nicht ausreichend - Mustereinspruch
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Aufgegebener Bekanntgabewille bei manuell gefertigtem Zinsbescheid: Wirksame Bekanntgabe bei Aufgabe des Bekanntgabewillens zu einem Zeitpunkt als der Bescheid den Herrschaftsbereich der Behörde bereits verlassen hat? Ist für den Widerruf des Bekanntgabewillens Schriftform erforderlich, oder genügte es, dass dies einem Mitarbeiter des empfangsberechtigten Steuerbüros am selben Tage telefonisch mitgeteilt wurde?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.
Fundstelle(n):
PAAAD-22881