Keine doppelte Haushaltsführung bei Mitumzug von Ehefrau und Kind an die Wohnung am inländischen Arbeitsort und Beibehaltung
der bisherigen Wohnung in Italien
Leitsatz
1. Auch wenn ein italienischer Arbeitnehmer bei seiner beruflich veranlassten Übersiedlung nach Deutschland seine Wohnung
im italienischen Heimatort beibehalten hat und sie weiter gelegentlich zu Besuchszwecken und Urlaubsaufenthalten nutzt, stellt
die inländische Wohnung in der Nähe seines Arbeitsortes den Mittelpunkt der Lebensinteressen der Familie dar, wenn er dort
schon seit mehreren Jahren mit seiner Frau und einem minderjährigen Kind zusammenlebt (d. h. nicht alleine am Beschäftigungsort
wohnt) und das Kind auch dort zur Schule geht.
2. Insoweit ist unerheblich, dass der Arbeitnehmer anfangs mehrere Jahre nur im Rahmen befristeter Leiharbeitsverhältnisse
in Deutschland tätig war und seine nicht berufstätige Ehefrau sich häufiger in Italien aufgehalten hat.
Fundstelle(n): TAAAD-22845
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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 17.09.2008 - 3 K 10107/05 B
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