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Das zum Investitionsabzugsbetrag
[i]Ausführlicher Beitrag auf Seite 580Mit der Unternehmensteuerreform 2008 hat der Gesetzgeber die Investitionsförderung nach § 7g EStG neu gefasst, zum Teil bereits mit Wirkung ab 2007. Mit dem Schreiben vom - IV C 6 - S 2139 b/07/10002, NWB PAAAD-21536, hat das BMF erstmals erläutert, wie § 7g Abs. 1 bis 4 und 7 EStG in der Praxis anzuwenden sein soll. Der ausführliche Beitrag ab Seite 580 enthält den Wortlaut des BMF-Schreibens sowie ergänzende und kommentierende Hinweise.
I. Inhalt des
Das 21-seitige BMF-Schreiben beschäftigt sich mit den Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags, der Hinzurechnung bei Durchführung der Investition sowie der Rückgängigmachung und geht ein auf die Folgen bei Nichteinhaltung der Verbleibens- und Nutzungsfristen. Den Abschluss bilden die buchtechnischen und verfahrensrechtlichen Grundlagen sowie der zeitliche Geltungsbereich.
II. Fazit: Was bedeutet das BMF-Schreiben in der Praxis?
Das zur Anwendung des § 7g Abs. 1 bis 4 und 7 EStG enttäuscht, da es nur wenig wirklich Neues bringt. Gegenüber dem bisherigen Kenntnisstand werden nur wenige tatsächliche Zweifelsfragen angesprochen und gelöst. Im Wesentlichen basiert das [i]Wiedergabe der alten RechtslageSchreiben auf ...