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Die Besteuerung von handelbaren Optionen
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB HAAAD-22486 Der (BStBl 2009 II S. 382) erstmals entschieden, dass handelbare Optionen ebenso wie nicht handelbare Optionen erst bei Ausübung der Option zu besteuern sind (Endbesteuerung) und nicht bereits bei Einräumung der Option (Anfangsbesteuerung).
Endbesteuerung bei handelbaren Optionen
[i]BFH bisher schon für Endbesteuerung bei nicht handelbaren Optionen Der BFH hatte schon bisher in mittlerweile ständiger Rechtsprechung entschieden, dass in der Einräumung eines nicht handelbaren Optionsrechts auf den späteren Erwerb von Aktien zu einem bestimmten Übernahmepreis noch kein Zufluss eines geldwerten Vorteils bzw. noch kein steuerpflichtiger sonstiger Bezug liegt. Ein steuerpflichtiger Bezug entsteht erst später in dem preisgünstigen Erwerb der Aktien bei Ausübung der Option.
[i]BFH wie Vorinstanz nun auch für Endbesteuerung bei handelbaren OptionenBisher noch nicht durch den BFH entschieden war die strittige Frage, ob diese Endbesteuerung auch bei der Einräumung eines handelbaren Optionsrechts anzuwenden ist, oder ob in diesem Fall der Zufluss nicht bereits früher, d. h. schon bei Einräumung der Option vorliegt und zu besteuern ist (sog. Anfangsbesteuerung). Der BFH hat sich nun auch in diesem Fall für die Endbesteuerung entschieden und bestätigt insofern die Vorinstan...