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Einkommensteuer | Kindergeld während der Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres im Ausland
[i]NWB 2009 S. 1414Leistet ein Kind ein freiwilliges soziales Jahr im Ausland, kann es nach dem für die Gewährung von Kindergeld nur berücksichtigt werden, wenn der Träger dieses freiwilligen sozialen Jahres von der zuständigen Landesbehörde zugelassen worden ist. Die Zulassung muss nachgewiesen werden. Das Kind kann nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d EStG i. V. mit § 14b ZDG beim Kindergeld nur berücksichtigt werden, wenn der andere Dienst im Ausland anstelle des Zivildienstes und unentgeltlich ausgeübt wird.