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Einkommensteuer | Jubiläumsrückstellungen nach dem EStG verfassungsgemäß
Die Frage der Zulässigkeit von Jubiläumsrückstellungen hat der BFH seit 1960 unterschiedlich beurteilt. In einem Grundsatzurteil im Jahr 1987 entschied er, dass Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen regelmäßig nicht nur gebildet werden durften, sondern auch gebildet werden mussten. Dies stand im Gegensatz zu früheren Entscheidungen und wich von der Verwaltungspraxis ab, die solche Rückstellungen im Regelfall nicht anerkannt hatte. Mit dem Steuerreformgesetz 1990 v. 25. 7. 1988 fügte der Gesetzgeber zwei Normen in das EStG ein, die die Bildung von Jubiläumsrückstellungen in sachlicher und zeitlicher Hinsicht begrenzten. Nach § 52 Abs. 6 EStG (a. F.) galt für die Jahre 1988–1992 ein Rückstellungsverbot und für bereits zuvor gebildete Rückstellungen ein Gebot, diese innerhalb von drei Jahren gewinnerhöhend auf...BStBl 1987 II S. 845