Verluste aus Kursdifferenzen bei Fremdwährungsdarlehen als Verlust aus privaten Veräußerungsgeschäften - Mustereinspruch II
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Sind Verluste aus Kursdifferenzen bei Fremdwährungsdarlehen (hier: Kursverluste, die die Kläger durch Rückführung ihrer u.a. in JPY aufgenommenen Darlehen erlitten haben) als Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften gem. § 23 EStG berücksichtigungsfähig (Darlehensaufnahme als Anschaffung eines Wirtschaftsguts und Darlehenstilgung als Veräußerung desselben i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG) - Sind die Währungsverluste als Folge des gewählten Anlagekonzepts, wonach Eigen- und Fremdmittel eingesetzt werden, um Zinsdifferenzen zu erwirtschaften, als Werbungskosten im Zusammenhang mit Einkünften nach § 20 EStG oder im Rahmen des § 23 EStG zu berücksichtigen?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.
Fundstelle(n):
XAAAD-22540